Nachdem der Wissenschaftsrat bereits im Februar die Zeppelin Universität (ZU) für weitere fünf Jahre ohne Auflagen als Universität bestätigt hatte, hat nun auch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) die staatliche Anerkennung verlängert und das Promotionsrecht erneut für fünf Jahre vergeben.
Damit ist die ZU bis ins Jahr 2030 befugt, Doktorgrade in verschiedenen Disziplinen zu verleihen. Verbunden damit bleibt auch das Habilitationsrecht, das im deutschen Hochschulsystem als höchste akademische Qualifikation gilt.
Die Universitätsleitung betonte, dass sie die Entscheidung des Ministeriums als Zeichen großen Vertrauens sehe und es als Anerkennung der wissenschaftlichen Qualität der Einrichtung werte. Besonders hervorgehoben wurde, dass die ZU damit auch weiterhin wesentlich zur Ausbildung von Promovierenden in Baden-Württemberg beitragen könne. Das erneuerte Promotionsrecht sei zudem ein Beleg für die Bedeutung der Universität sowohl für den Standort Friedrichshafen als auch für das Land insgesamt.
Bislang wurden an der ZU über 150 Promotionen erfolgreich abgeschlossen. Derzeit laufen 63 Promotions- sowie zwei Habilitationsverfahren. Alle Promovierenden sind Mitglieder der ZU Graduate School (ZUGS) und durchlaufen ein teilstrukturiertes Promotionsprogramm. Ergänzend steht ihnen ein vielfältiges Kursangebot an kooperierenden Graduiertenschulen im In- und Ausland zur Verfügung.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Zeppelin UNiversität/ Veröffentlicht am 05.08.2025
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