Am 28. Januar 2016 schlossen sich maßgebliche Verbände, Vertreterinnen und Vertreter der Studiengänge sowie die Studierendenvertretung im Bereich Logopädie und Sprachtherapie im Arbeitskreis Berufsgesetz zusammen. Ihr gemeinsames Ziel war eine umfassende Reform des bereits damals als nicht mehr zeitgemäß bewerteten Gesetzes über den Beruf des Logopäden aus dem Jahr 1980. Kernanliegen war es, die hochschulische Ausbildung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie in einem neuen Berufsgesetz verbindlich zu verankern.
Heute zeigt sich deutlicher denn je, dass das bestehende Gesetz den Anforderungen einer modernen, evidenzbasierten und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung nicht mehr entspricht. Inhalte, die früher als ausreichend galten, gelten inzwischen in Teilen als überholt oder sind nicht ausreichend abgebildet – etwa in der Gerontologie, bei Dysphagie oder bei myofunktionellen Störungen.
Derzeit existieren für Fachkräfte in Logopädie und Sprachtherapie zwölf unterschiedliche Ausbildungswege, die von berufsfachschulischen Abschlüssen bis zu hochschulischen Qualifikationen reichen. Diese Parallelstrukturen führen zu mangelnder Transparenz und erschweren eine einheitliche, standardisierte Versorgung.
Ein reformiertes Berufsgesetz mit einer primärqualifizierenden Hochschulausbildung würde eine einheitliche und qualitätsgesicherte klinisch-praktische Ausbildung sicherstellen. Zudem würde es die Entwicklung einer eigenständigen wissenschaftlichen Disziplin fördern und den steigenden Anforderungen an eine komplexe, evidenzbasierte Patientenversorgung besser gerecht werden. Gleichzeitig könnten neue Berufs- und Karriereperspektiven entstehen, was einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des Fachkräftemangels und zur Stabilisierung des Berufsfeldes leisten würde.
Die Umsetzung eines solchen Gesetzes gilt als realistisch. Rund 90 Prozent der Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Hochschulreife, etwa 80 Prozent der Lehrenden an Berufsfachschulen sind akademisch qualifiziert, und bundesweit existieren 56 Studiengänge, die neben der Erstausbildung auch Weiterqualifikationen anbieten. Ein Übergang von der berufsfachschulischen Ausbildung zur hochschulischen Primärqualifikation erscheint innerhalb eines Zeitraums von fünf bis zehn Jahren realisierbar.
Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen seit längerem zentrale Eckpunkte für eine Reform vor. Diese umfassen unter anderem Regelungen zu Studien-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie zur eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen im Sinne eines Direktzugangs. Die Sprecherin des Arbeitskreises, Dietlinde Schrey-Dern, machte deutlich, dass das bisherige Gesetz durch ein neues Berufsgesetz für einen hochschulischen Heilberuf ersetzt werden müsse, das eine primärqualifizierende Hochschulausbildung für alle in der Logopädie und Sprachtherapie tätigen Berufsgruppen verbindlich vorsieht.
Logopädie/Sprachtherapie dient als Sammelbegriff für sämtliche beruflichen Tätigkeitsfelder in der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie und schließt alle dort tätigen Berufsgruppen ein.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Arbeitskreis Berufsgesetz/Veröffentlicht am 28.01.2026
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