NRW plant Reform des Beruflichen Gymnasiums mit neuen Abiturformaten

Nima

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Nordrhein-Westfalen will auch das Berufliche Gymnasium an den Berufskollegs modernisieren. Das Schulministerium hat dazu die Verbändebeteiligung für eine Reform gestartet, mit der die Bildungsgänge an aktuelle Anforderungen aus Studium, Beruf und Gesellschaft angepasst werden sollen. Die neuen Regelungen sollen zum Schuljahr 2027/28 in Kraft treten.

Schulministerin Dorothee Feller betont, dass das Berufliche Gymnasium seit jeher Allgemeinbildung mit einer starken Praxis- und Berufsorientierung verbinde. Genau dieses Profil solle mit der Reform weiter gestärkt werden. Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin die Allgemeine Hochschulreife erwerben können, zugleich aber noch besser zeigen können, welche Kompetenzen sie für Studium, Ausbildung und Beruf mitbringen.

Die Neufassung orientiert sich an den Vorgaben der Bildungsministerkonferenz zur gymnasialen Oberstufe und zum Abitur. Gleichzeitig berücksichtigt sie die besonderen Aufgaben des Berufskollegs, das neben vertiefter Allgemeinbildung auch berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenzen vermittelt.

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung eines fünften Abiturfachs. Wie bereits für die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen vorgesehen, soll es künftig auch am Beruflichen Gymnasium zwei schriftliche Leistungskurse, ein weiteres schriftliches Prüfungsfach sowie ein mündliches Prüfungsfach geben. Das neue fünfte Fach soll grundsätzlich als Präsentationsprüfung abgelegt werden. Dabei bearbeiten die Schülerinnen und Schüler eigenständig eine Aufgabenstellung, präsentieren ihre Ergebnisse und erläutern diese in einem anschließenden Prüfungsgespräch. Alternativ soll das fünfte Abiturfach auch als Besondere Lernleistung erbracht werden können, etwa in Form eines Forschungsprojekts oder einer wissenschaftsorientierten Arbeit.

Darüber hinaus will das Land neue Formen der Leistungsbewertung stärken. Neben Klausuren und mündlichen Prüfungen sollen Schülerinnen und Schüler künftig häufiger die Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeiten durch gleichwertige komplexe Leistungsnachweise zu zeigen. Dazu können projekt- und praxisorientierte Aufgaben gehören. Ziel ist es, ein breiteres Spektrum der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sichtbar zu machen.

Nach den Plänen des Ministeriums sollen junge Menschen damit stärker in der Lage sein, Kompetenzen wie Präsentieren, Problemlösen, Projektarbeit und die überzeugende Darstellung von Ergebnissen nachzuweisen. Genau diese Fähigkeiten seien in Studium, Ausbildung und Beruf zunehmend wichtig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Neustrukturierung der Bildungsgänge. Künftig sollen die bisher zahlreichen Angebote in acht klar erkennbare Bereiche gebündelt werden. Die Beruflichen Gymnasien sollen dann einheitlich die Bezeichnung „Berufliches Gymnasium für …“ tragen, ergänzt um die jeweiligen Schwerpunkte Gestaltung, Gesundheit, Informatik, Naturwissenschaften, Sozialpädagogik, Sport, Technik oder Wirtschaft.

Nach Einschätzung des Schulministeriums schaffen diese neuen Strukturen mehr Transparenz für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern. Gleichzeitig erhalten die Schulen mehr Spielraum für eine eigene Profilbildung.

An der Grundstruktur des Beruflichen Gymnasiums soll sich jedoch nichts ändern. Auch künftig verbindet es die allgemeine Hochschulreife mit beruflicher Bildung. Die bewährten berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereiche bleiben erhalten. Ebenso soll es weiterhin möglich sein, neben dem Abitur zusätzliche staatlich anerkannte Berufsabschlüsse zu erwerben. Auch die doppelqualifizierenden Bildungsgänge bleiben bestehen und sollen gezielt auf besonders arbeitsmarktrelevante Bereiche ausgerichtet werden.

Im Rahmen der jetzt gestarteten Verbändebeteiligung können die betroffenen Organisationen bis zum 5. August 2026 Stellung zu dem Entwurf nehmen. Danach sollen die Rückmeldungen ausgewertet und in die weiteren Beratungen einbezogen werden.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 26.06.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.