NRW-Oberstufe: Neues 5. Abiturfach ab 2027

Nima

Abitur

Die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen wird zum Schuljahr 2027/2028 modernisiert. Der Schulausschuss des Landtags hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung zugestimmt. Damit kann die Reform zum 1. August 2027 in Kraft treten. Für die Schulen entsteht dadurch frühzeitig Planungssicherheit.

Ein zentrales Element der Neuregelung ist die Einführung eines fünften Abiturfachs. Dieses soll mit einem neuen Prüfungsformat verbunden werden: der Präsentationsprüfung. Zudem werden Projektkurse verbindlich eingeführt.

Reform soll selbstständiges und projektorientiertes Lernen stärken

Schulministerin Dorothee Feller erklärte, mit der Reform werde ein zeitgemäßer Rahmen für erfolgreiches Lernen geschaffen. Die Allgemeine Hochschulreife bleibe weiterhin der höchste deutsche Schulabschluss und werde auf unverändert hohem Niveau erworben.

Gleichzeitig sollen Kompetenzen gestärkt werden, die für Studium, Ausbildung und Beruf zunehmend wichtig sind. Dazu gehören selbstständiges Arbeiten, Präsentieren und projektorientiertes Lernen. Die Schulen sollen bei der Umsetzung gezielt unterstützt werden und ausreichend Zeit erhalten, sich auf die Neuerungen vorzubereiten.

Das Schulministerium hat die Schulen bereits über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte informiert. Im Bildungsportal werden zentrale Unterstützungsangebote gebündelt bereitgestellt. Weitere Materialien sollen zeitnah folgen. Geplant sind unter anderem Handreichungen zum neuen Projektkurs und zum neuen fünften Abiturfach.

Informationsveranstaltungen im Schuljahr 2026/2027

Im ersten Schulhalbjahr 2026/2027 sollen landesweite Veranstaltungen zur Einführung der Reform stattfinden. Sie richten sich an die Schulen und bieten die Möglichkeit, sich direkt über die Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie über die angepassten Kernlehrpläne auszutauschen.

Ziel ist es, die Schulen frühzeitig und praxisnah auf die neue Oberstufe vorzubereiten.

Präsentationsprüfung ergänzt bisherige Abiturformate

Mit der Reform wird die Abiturprüfung um ein neues Format erweitert. Neben den bewährten schriftlichen und mündlichen Prüfungen im ersten bis vierten Abiturfach kommt künftig im fünften Abiturfach die Präsentationsprüfung hinzu.

Alternativ kann auf Antrag weiterhin eine besondere Lernleistung als fünfte Prüfungskomponente eingebracht werden.

Bei der Präsentationsprüfung bereiten Schülerinnen und Schüler eine Präsentation vor, visualisieren ihre Inhalte und halten dazu einen Vortrag. Anschließend folgt ein Fachgespräch. Beide Teile zusammen dauern mindestens 20 und höchstens 30 Minuten.

Auch Gruppenprüfungen sind möglich. In diesem Fall verlängert sich die Prüfungszeit entsprechend.

Mehr Wahlmöglichkeiten in der Oberstufe

Das neue fünfte Abiturfach soll den Schülerinnen und Schülern mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Oberstufenlaufbahn geben. Es ermöglicht zusätzliche Fächerkombinationen und eröffnet mehr Raum, persönliche Interessen und Begabungen in die Abiturprüfung einzubringen.

Neu sind außerdem verbindliche Projektkurse im zweiten Jahr der Qualifikationsphase. Sie umfassen drei Wochenstunden und sollen gezielt auf die Präsentationsprüfung vorbereiten.

In diesen Kursen arbeiten Schülerinnen und Schüler wissenschaftspropädeutisch und projektorientiert. Sie entwickeln allein oder in Gruppen eigene Produkte, etwa künstlerische Arbeiten, kleinere Studien, technische Modelle oder naturwissenschaftliche Experimente.

Neue Leistungsnachweise ersetzen einzelne Klausuren

Ebenfalls eingeführt werden sogenannte gleichwertige komplexe Leistungsnachweise. Dabei kann es sich um praktische, schriftliche oder mündliche Ergebnisse kleinerer Unterrichtsprojekte handeln.

Beispiele sind musikalische Gestaltungen, Debattenbeiträge oder Experteninterviews. Diese neuen Leistungsnachweise ersetzen künftig in drei Fächern aus unterschiedlichen Aufgabenfeldern jeweils eine Klausur in der Einführungsphase und eine Klausur in der Qualifikationsphase.

Bei Produkten für die Präsentationsprüfung und bei den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen kann auch Künstliche Intelligenz genutzt werden, sofern dies vorgesehen ist. Voraussetzung ist, dass Art und Umfang des KI-Einsatzes kenntlich gemacht werden. Außerdem muss die Nutzung bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt werden.

Einheitlichere Klausurdauern geplant

Auch die Dauer der Klausuren wird neu geregelt. In der Einführungsphase dauern Klausuren künftig einheitlich 90 Minuten.

Im ersten Jahr der Qualifikationsphase sind für Grundkurse ebenfalls 90 Minuten vorgesehen. Klausuren in Leistungskursen dauern dort 135 Minuten.

Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase werden für Grundkurse 135 Minuten und für Leistungskurse 180 Minuten angesetzt. Für die Abiturprüfungen und die Vorabiturklausuren gelten weiterhin die bundesweiten zeitlichen Vorgaben der Kultusministerkonferenz.

Neue Kernlehrpläne treten mit der Reform in Kraft

Die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird gemeinsam mit 38 neuen Kernlehrplänen eingeführt. Erstmals gelten die Änderungen für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2027/2028 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Diese Jahrgänge legen voraussichtlich im Jahr 2030 ihr Abitur ab.

Schulministerin Dorothee Feller dankte allen Beteiligten für den intensiven Austausch der vergangenen Monate und Jahre. Der gemeinsame Prozess habe sich gelohnt. Mit der Reform werde die gymnasiale Oberstufe zukunftsfähig aufgestellt. Lehrkräfte erhielten nun den nötigen Raum, die Neuerungen gut umzusetzen. Schülerinnen und Schüler sollen dadurch besser auf Ausbildung, Studium und Beruf vorbereitet werden.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 08.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.