NRW modernisiert die Lehrkräfteausbildung

Nima

Lehrerin

Der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Wissenschaftsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags haben ihre Beratungen zur Modernisierung der Lehrkräfteausbildung abgeschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll die Ausbildung angehender Lehrerinnen und Lehrer durch Änderungen im Lehrerausbildungsgesetz und in der Lehramtszugangsverordnung weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die Ausbildung praxisnäher, attraktiver und langfristig tragfähig zu gestalten. Zugleich sollen zusätzliche Wege in den Lehrerberuf eröffnet werden.

Schulministerin Dorothee Feller erklärte, dass die Lehrkräfteausbildung in Nordrhein-Westfalen die Grundlage für gute Schule bilde. Mit der Reform werde sie gezielt weiterentwickelt und qualitativ gestärkt. Die Ausbildung solle sich noch stärker an den Anforderungen des Schulalltags orientieren und zugleich neue Zugänge zum Beruf schaffen. Damit wolle das Land gute Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich auch künftig viele junge Menschen für das Lehramt entscheiden.

Wissenschaftsministerin Ina Brandes betonte, gut ausgebildete Lehrkräfte seien entscheidend für eine anspruchsvolle schulische Bildung. Die Modernisierung eröffne bessere Ausbildungsmöglichkeiten und erleichtere den Zugang zum Lehramt in Bereichen mit besonderem Bedarf, etwa bei Deutsch als Fremdsprache und in den naturwissenschaftlichen Fächern. Sie hob außerdem die Rolle der Hochschulen hervor, die mit innovativen Ideen und großem Engagement zu einer hochwertigen Lehrkräfteausbildung beitrügen.

Die Reform ist Teil des Schulkompasses NRW 2030. Grundlage für die geplanten Änderungen ist der Bericht zur Lehrkräfteausbildung, den die Landesregierung im vergangenen Jahr vorgelegt hatte. In den Prozess waren unter anderem Verbände, Hochschulen, Kirchen, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und weitere Beteiligte eingebunden.

Mehr Praxis schon im Studium

Künftig sollen Studierende noch früher und intensiver mit dem Schulalltag in Berührung kommen. Das Eignungs- und Orientierungspraktikum wird verlängert. Außerdem soll das Berufsfeldpraktikum grundsätzlich an Schulen stattfinden. Damit erhalten Studierende zusätzliche Möglichkeiten, frühzeitig Unterrichtserfahrungen zu sammeln und die Anforderungen des Lehrerberufs besser kennenzulernen.

Sonderpädagogik soll gezielter ausgerichtet werden

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Die Ausbildung soll sich künftig stärker auf ein vertieft zu studierendes Unterrichtsfach konzentrieren und zugleich die Vermittlung von Basis- und Diagnosekompetenzen ausbauen. Alle angehenden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sollen künftig Kenntnisse in sprachlicher und mathematischer Grundbildung erwerben. Gleichzeitig soll die breite Einsetzbarkeit in verschiedenen Schulformen und Förderschwerpunkten erhalten bleiben.

Ministerin Feller machte deutlich, dass gerade für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf starke Kompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen von großer Bedeutung seien. Deshalb würden diese Inhalte in der Ausbildung gezielt gestärkt.

Deutsch als Zweitsprache wird eigenes Lehramtsfach

Nordrhein-Westfalen reagiert mit der Reform auch auf die wachsende Bedeutung sprachlicher Bildung. Erstmals wird Deutsch als Zweitsprache als eigenständiges Lehramtsfach eingeführt. Das neue Angebot ist zunächst für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen vorgesehen und soll regelmäßig überprüft werden.

Damit will das Land die Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler stärken, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Im vergangenen Schuljahr befanden sich zeitweise rund 100.000 neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in der schulischen Erstförderung.

Neue Wege für Berufskollegs

Um mehr Lehrkräfte für technische Fachrichtungen zu gewinnen, soll ein Modellversuch mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften ermöglicht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese künftig lehramtsbezogene Masterabschlüsse in technischen Fachrichtungen anbieten. Auf diese Weise sollen neue Zielgruppen für den Lehrerberuf angesprochen und der Bedarf an Berufskollegs besser gedeckt werden.

Seiteneinstieg wird erweitert

Die Reform eröffnet außerdem zusätzliche Möglichkeiten für qualifizierte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Künftig sollen unter bestimmten Bedingungen auch Bewerberinnen und Bewerber mit nur einem Unterrichtsfach Zugang zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erhalten. Das erleichtert zugleich die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse. Nach Darstellung des Landes sollen dadurch zusätzliche Potenziale für den Lehrerberuf erschlossen werden, ohne die Qualitätsstandards zu senken.

Gleichzeitig bleibt die grundständige Lehrkräfteausbildung mit zwei Unterrichtsfächern auch beim Seiteneinstieg weiterhin der Regelfall.

Vorbereitungsdienst wurde bereits angepasst

Schon zu Beginn des Jahres war der Vorbereitungsdienst für angehende Lehrkräfte weiterentwickelt worden. Unterrichtsbesuche sollen seitdem stärker als Instrument zur Förderung von Lernen und Entwicklung genutzt werden. Einheitliche Rückmeldeformate sollen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen. Gleichzeitig wurden die schriftlichen Vorbereitungen verschlankt und stärker auf die Anforderungen des Schulalltags zugeschnitten.

Auch die Staatsprüfung wurde überarbeitet. Die kontinuierlichen Leistungen während der Ausbildung sollen künftig stärker ins Gewicht fallen, während einzelne Prüfungssituationen weniger stark bewertet werden. Damit soll die Gesamtleistung über die gesamte Ausbildungszeit hinweg stärker berücksichtigt werden.

Reform soll Unterrichtsversorgung sichern

Mit der Reform verfolgt die Landesregierung auch das Ziel, mehr junge Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen und sie möglichst gut auf ihre spätere Arbeit vorzubereiten. Dorothee Feller bezeichnete die Modernisierung abschließend als wichtigen Bestandteil des Schulkompasses NRW 2030. Die Lehrkräfteausbildung werde moderner, praxisnäher und attraktiver gestaltet, um die Qualität dauerhaft zu stärken.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 04.06.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.