Neue Oberstufe in NRW: Mehr Flexibilität und neue Prüfungsformate

Nima

Schüler beim Lernen

Das Landeskabinett hat eine umfassende Neuausrichtung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Kernstück ist der Entwurf einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, ergänzt durch Entwürfe für 38 überarbeitete Kernlehrpläne. Diese Unterlagen werden nun in das Verfahren der Verbändebeteiligung eingebracht.

Schulministerin Dorothee Feller macht deutlich, dass die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen wie angekündigt grundlegend weiterentwickelt werden soll. Ziel sei es, die Studier- und Ausbildungsfähigkeit junger Menschen zu stärken und sie besser auf veränderte Anforderungen in Beruf und Arbeitswelt vorzubereiten. Die geplanten Regelungen der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung seien zeitgemäß, klar strukturiert und für die schulische Praxis gut umsetzbar. Zugleich würdigt sie den bisherigen intensiven Austausch mit zahlreichen Beteiligten und betont, dass sie den anstehenden Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung mit Interesse entgegensehe.

Die neuen Regelungen sollen erstmals für Schülerinnen und Schüler gelten, die im Schuljahr 2027/28 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe starten und ihr Abitur im Jahr 2030 ablegen. Damit erhalten die Schulen ausreichend Vorlauf, um sich auf die veränderten Abiturprüfungen einzustellen. Gleichzeitig eröffnet dieser Zeitraum die Möglichkeit, einzelne neue Elemente vorab zu erproben, bevor sie verbindlich eingeführt werden.

Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung eines fünften Abiturfachs. Nordrhein-Westfalen schließt sich damit der Mehrheit der Bundesländer an. Das zusätzliche Fach eröffnet den Schülerinnen und Schülern mehr Spielraum bei der individuellen Schwerpunktsetzung. Künftig sind unterschiedliche Kombinationen denkbar, etwa zwei naturwissenschaftliche Fächer im Abitur, ein stärkerer Fokus auf sprachlich-künstlerische oder gesellschaftswissenschaftliche Inhalte oder ein Prüfungsformat, das eng mit einem selbst gewählten Projekt verknüpft ist.

Das fünfte Abiturfach kann entweder als Präsentationsprüfung oder als Besondere Lernleistung absolviert werden. Bei der Präsentationsprüfung, die für Nordrhein-Westfalen neu ist, erarbeiten die Schülerinnen und Schüler eigenständig ein Thema, bereiten die Inhalte visuell auf und präsentieren diese vor der Prüfungskommission. Dabei rücken Kompetenzen wie analytisches Denken, Kreativität, verständliche Darstellung und Zusammenarbeit stärker in den Vordergrund. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Besondere Lernleistung einzubringen. Diese basiert auf einem umfangreichen fachlichen oder fächerübergreifenden Projekt oder auf der Teilnahme an einem Wettbewerb. Künftig sollen die Schulen diese Arbeiten intensiver begleiten. Der Einsatz digitaler Werkzeuge und von KI-Systemen kann dabei unterstützen, Strukturen zu entwickeln, Informationen zu überprüfen oder Ergebnisse aufzubereiten.

Ergänzend dazu werden landesweit einheitliche Klausurzeiten eingeführt. In der Einführungsphase sowie im ersten Jahr der Qualifikationsphase sind Klausuren auf 90 Minuten festgelegt. Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase dauern sie im Grundkurs 135 Minuten und im Leistungskurs 180 Minuten. Zusätzlich werden sogenannte gleichwertige komplexe Leistungsnachweise eingeführt. Dazu zählen unter anderem praktische Arbeiten sowie schriftliche und mündliche Ergebnisse aus kleineren Projekten, die in festgelegtem Umfang neben die klassischen Klausuren treten.

Eine weitere Neuerung betrifft das Abschlussjahr: Alle Schülerinnen und Schüler absolvieren künftig verpflichtend einen Projektkurs. In diesem Rahmen arbeiten sie einzeln oder im Team an selbst gewählten Vorhaben und entwickeln konkrete Ergebnisse, etwa Studien, künstlerische Arbeiten, technische Modelle, Konzepte für soziale Projekte oder naturwissenschaftliche Experimente. Der Projektkurs fördert selbstständiges Arbeiten, vertieft fachliche Inhalte und dient zugleich als Vorbereitung auf das fünfte Abiturfach.

Der Entwurf der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung basiert auf einem breit angelegten Beteiligungsprozess, der im März 2023 begonnen hat. Eingebunden waren unter anderem schulische Verbände, Personalvertretungen, Schulaufsichten, Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen sowie Schulleitungen von Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Diese breite Beteiligung bildet die Grundlage für die nun startende Phase der Verbändebeteiligung.

Für dieses Beteiligungsverfahren ist ein Zeitraum bis Ende Januar 2026 vorgesehen. Die Landesregierung strebt an, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages, dass die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemeinsam mit den neuen Kernlehrplänen zum 1. August 2027 in Kraft tritt.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/Veröffentlicht am 10.12.2025