Neue Ausbildungsordnungen für Bauberufe

Nima

Baugewerbe

In der Bauwirtschaft gelten ab dem 1. August 2026 bundesweit neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe im Aus-, Hoch- und Tiefbau. Damit reagiert die Branche auf veränderte Anforderungen an das Bauen.

Die bisherigen Inhalte stammten in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1999 und wurden nun grundlegend überarbeitet. Künftig spielen unter anderem Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und das Bauen im Bestand eine deutlich größere Rolle.

Bauwirtschaft sieht wichtigen Reformschritt

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, bewertet die Neuordnung als wichtigen Meilenstein. Bund, Länder und Sozialpartner hätten gemeinsam eine Reform erreicht, mit der die Ausbildung stärker auf die Baupraxis der Zukunft ausgerichtet werde.

Nach Einschätzung des ZDB rücken bauliche Aspekte zu Klimaschutz, Bauen im Bestand und Nachhaltigkeit stärker in den Mittelpunkt. Die Reform soll dazu beitragen, dass die Bauwirtschaft die Energiewende weiter vorantreiben kann.

Nachhaltigkeit wird durchgängig verankert

Die neuen Ausbildungsordnungen setzen inhaltlich neue Schwerpunkte. Nachhaltigkeit und Klimaschutz sollen künftig nicht nur einzelne Unterrichts- oder Ausbildungsthemen sein, sondern über mehrere Arbeitsbereiche hinweg berücksichtigt werden.

Das betrifft unter anderem die Arbeitsplanung, die Einrichtung von Baustellen und die Qualitätskontrolle. Für alle Bauberufe kommt außerdem das Thema Bauen im Bestand neu hinzu.

Auch die bisherigen Inhalte zur Wärmedämmung werden weiterentwickelt. Sie werden künftig unter Energieeffizienzmaßnahmen in und an Bauwerken sowie Bauteilen gefasst.

Prüfungsstruktur wird verändert

Neben den Ausbildungsinhalten ändert sich auch die Prüfungsstruktur. Für die 16 dreijährigen Berufe entfällt die bisherige Zwischenprüfung.

Stattdessen wird eine gestreckte Prüfung eingeführt. Teil I findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil II am Ende der Ausbildung.

Die zweijährigen Bauberufe werden über ein Anrechnungsmodell enger mit den dreijährigen Ausbildungen verzahnt. Dadurch soll die Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungswegen verbessert werden.

Überbetriebliche Ausbildung bleibt verpflichtend

Trotz der Reform bleibt die überbetriebliche Ausbildung ein zentraler Bestandteil. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind weiterhin mindestens 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung verpflichtend vorgesehen.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat die wichtigsten Informationen zur Neuordnung der Bauberufe in einem Übersichtsflyer zusammengestellt. Dieser richtet sich insbesondere an Betriebe und ist gemeinsam mit weiteren Informationen auf der Website des ZDB abrufbar.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe/Veröffentlicht am 31.07.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.