Modernisierte Abschlussprüfungen in Hamburg ab dem Schuljahr 2025/26
Hamburg überarbeitet ab dem Schuljahr 2025/26 die Abschlussprüfungen für den Ersten Schulabschluss (ESA) sowie den Mittleren Schulabschluss (MSA). Mit der überarbeiteten Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO GrundStGy) verfolgt die Stadt das Ziel, sich noch stärker an den individuellen Kompetenzen, Interessen und zukünftigen Bildungs- oder Berufswegen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Die Prüfungen sollen dadurch gerechter, praxisnäher und zukunftsorientierter werden – bei gleichzeitiger Wahrung verbindlicher Standards. Der Entwurf der neuen Regelungen liegt aktuell den Schüler-, Eltern- und Lehrerkammern zur Stellungnahme vor.
Neuausrichtung der Prüfungen
Nach Angaben von Bildungssenatorin Ksenija Bekeris wurde die Prüfungsstruktur grundlegend überarbeitet, um aktuellen inhaltlichen, strukturellen und pädagogischen Anforderungen besser zu entsprechen. Aus ihrer Sicht brauche es heute nicht nur fachliche Kenntnisse, sondern ebenso überfachliche Kompetenzen und eine klare Orientierung für die Zeit nach der Schule. Die geplante Prüfungsstruktur setze genau an diesem Punkt an.
Zentrale Veränderungen im Überblick
Mit der neuen Prüfungsordnung soll der Fokus stärker auf den Erwerb grundlegender Kompetenzen gelegt werden, gleichzeitig wird mehr Raum für individuelle Profilbildung geschaffen. Die schriftlichen zentralen Prüfungen konzentrieren sich künftig auf Deutsch und Mathematik – Fächer, die für schulische wie berufliche Laufbahnen von zentraler Bedeutung sind. Ergänzt werden diese durch eine mündliche Prüfung im ESA, bei der aus einem schulischen Wahlangebot ein Fach ausgewählt werden kann. Diese Wahlmöglichkeit soll unterschiedliche Interessen und Stärken besser berücksichtigen und die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler fördern. Beim MSA ist eine vergleichbare Wahlprüfung vorgesehen, zusätzlich wird Englisch als verpflichtende zweite mündliche Prüfung aufgenommen.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die praxisorientierte Prüfung im ESA: Diese wird nicht mehr verpflichtend sein, sondern durch ein flexibles Prüfungsformat ersetzt. Statt einer festgelegten Aufgabenstellung können die Prüflinge ein Fach aus einem schulischen Angebot – etwa aus den Bereichen Gesellschaft, Naturwissenschaft oder Berufsorientierung – wählen. Hier können praktische Erfahrungen aus Betriebspraktika oder andere praxisnahe Leistungen Bestandteil der Prüfung sein. Damit werden individuelle Stärken stärker berücksichtigt, ohne den Blick auf die Anschlussfähigkeit an Ausbildung und Beruf zu verlieren.
Für den erweiterten ESA (eESA) wird eine besondere betriebliche Lernaufgabe eingeführt, die Praxiserfahrungen mit schulischer Reflexion verbindet. Damit soll praxisorientiertes Lernen nicht nur sichtbar gemacht, sondern auch als relevanter Bestandteil der Prüfung anerkannt werden. Außerdem ist vorgesehen, für den eESA die gleichen Regelungen zum Notenausgleich anzuwenden wie beim MSA: Unzureichende Leistungen in einem Fach könnten durch besonders gute Leistungen in anderen Fächern kompensiert werden. Dies stärkt die Vergleichbarkeit und macht die Unterschiede zwischen einfachem ESA und eESA deutlicher.
Auch die Bewertungssystematik wird angepasst: Künftig fließt die Prüfungsleistung mit einem Anteil von 20 Prozent in die Jahresnote ein. Damit wird die kontinuierliche Lernleistung während des gesamten Schuljahres stärker gewichtet und die Prüfung als integrierter Bestandteil des Lernprozesses verstanden.
Zudem wird der MSA an Stadtteilschulen künftig auch dann vergeben, wenn Schülerinnen und Schüler nach der 10. Jahrgangsstufe erfolgreich in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe übergehen. Wer eine entsprechende Versetzungsprognose hat, kann auf die Teilnahme an den MSA-Prüfungen verzichten. Sollte sich die Prognose im Nachhinein nicht bestätigen, besteht die Möglichkeit, den Abschluss durch eine Nachprüfung zu erwerben.
Entwicklung im Dialog mit Praxis und Wirtschaft
Die geplante Reform ist Ergebnis eines intensiven Austauschs mit zahlreichen Beteiligten. Im Schuljahr 2024/25 wurde gemeinsam mit Schulleitungen, Berufsschulen, Wirtschafts- und Handwerkskammern sowie Ausbildungsbetrieben beraten, welche Kompetenzen durch Prüfungen gesichert werden sollen und wie schulische Leistungen künftig noch besser auf berufliche Perspektiven vorbereiten können.
Der aktuelle Entwurf wurde in enger Abstimmung mit diesen Partnern entwickelt und ist nun zur offiziellen Stellungnahme an die Kammern übermittelt worden. Nach deren Rückmeldung ist vorgesehen, die neue Prüfungsordnung zum Schuljahresbeginn 2025/26 in Kraft zu setzen. Die Regelungen zum eESA mit der verpflichtenden betrieblichen Lernaufgabe sollen ab dem Schuljahr 2027/28 gelten, um den Schulen ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu ermöglichen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hamburg/ Veröffentlicht am 22.05.2025
- Gesundheit braucht Wissen – wie junge Fachkräfte der Hochschule Fresenius Übergewicht und Co. entgegentreten - 11. Juni 2025
- Neue Abschlussprüfungen in Hamburg: Mehr Praxisbezug und individuelle Förderung ab 2025/26 - 3. Juni 2025
- Zukunft sichern – Zahnmedizin an der HMU Erfurt jetzt ohne NC studieren - 30. Mai 2025