Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg wird novelliert

Nima

Freiburg, Universität, Baden-Württemberg

Der Ministerrat hat die Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes beschlossen, um die Weiterbildung, Spitzenforschung und die Gründung von Unternehmen an Hochschulen zu fördern. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen in Baden-Württemberg zu verbessern.

Die Zugangsbedingungen zu den Hochschulen werden flexibler gestaltet, die Start-up-Szene erhält Unterstützung, Spitzenberufungen werden vereinfacht und im Lehramt wird ein dualer Master eingeführt. Mit zahlreichen Neuerungen und Anpassungen wird das Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg umfassend reformiert.

Das Hauptziel dieser Reform ist es, mehr Flexibilität zu schaffen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen weiter zu stärken. Dies erklärte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski bei der Präsentation des finalen Gesetzentwurfs, der nach einer Anhörung nun im Landtag behandelt wird. Die neuen Regelungen sollen Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.

Ministerin Olschowski wies darauf hin, dass durch die Reform neue Möglichkeiten geschaffen werden, damit Menschen mit unterschiedlichen Bildungshintergründen ihren Weg an den Hochschulen finden können. Zudem sollen Professorinnen und Professoren mehr Freiräume erhalten, um beispielsweise im Rahmen eines Freisemesters Unternehmensgründungen zu realisieren. Auch die Lehrenden an den Pädagogischen Hochschulen sollen ihre Fachkompetenz, insbesondere im Bereich Weiterbildung, stärker einbringen können. Um dem hohen Bedarf an akademischen Fachkräften gerecht zu werden, sei es notwendig, alle Potenziale zu nutzen. Investitionen in talentierte Köpfe sowie in Transfer und Unternehmensgründungen an Hochschulen seien entscheidend für die Zukunft.

Der Zugang zu Spitzenberufungen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit sollen ebenfalls vereinfacht werden. Olschowski betonte, dass die Kooperation der Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen zunehmend an Bedeutung gewinne. In dieser Zusammenarbeit könnten wertvolle Synergien und wissenschaftliche Fortschritte erzielt werden, wie es bereits bei den fünf Innovationscampus-Modellen der Fall ist. Zukünftig wolle man noch mehr solcher Kooperationen ermöglichen.

**Wesentliche Änderungen im Überblick:**

**Neustrukturierung der DHBW:**
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), die größte Hochschule des Landes, verbindet auf besondere Weise Theorie und Praxis. Mit der Neustrukturierung wird eine Angleichung an die Strukturen anderer Hochschularten vorgenommen, wobei Fakultäten eingerichtet werden. Die wesentliche Beteiligung der dualen Partner bleibt dabei sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene bestehen. Die DHBW erhält eine neue Organisationsstruktur, wobei die bedeutendsten Veränderungen auf der Ebene der Studienakademien stattfinden. Hochschullehrerinnen und -lehrer sowie andere Mitglieder können ihre Fachkompetenz in den Fakultäten und Fakultätsräten einbringen. Zentrale und dezentrale Strukturen werden klar definiert, um eindeutige Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen für eine ausgewogene Governance zu schaffen.

**Lehramt:**
Der Modellversuch eines dualen, lehramtsbezogenen Masters eröffnet Absolventinnen und Absolventen von Fachbachelorstudiengängen, wie etwa in Physik oder Mathematik, einen neuen Zugang zum Lehramtsstudium. Dies geschieht mit verkürzter Ausbildungszeit, umfangreichen Praxisphasen während des Studiums und einer Vergütung ab dem ersten Semester. Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sehen außerdem Befreiungen von Zweitstudiengebühren für das Lehramt vor, was die Attraktivität dieses Studiums steigern soll.

**Fachkräfte und Weiterbildung:**
Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen werden gezielt um die Weiterbildung erweitert. Lehrende können durch Weiterbildungsangebote Nebeneinkünfte generieren, wodurch die Attraktivität dieser Angebote gesteigert werden soll. Damit unterstützt das Wissenschaftsministerium auch die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung.

**Besserer Zugang zu Hochschulen:**
Zukünftig können Hochschulen durch individuelle Zugangsprüfungen oder Probestudien weitere Möglichkeiten für den Studienzugang in Baden-Württemberg eröffnen. Dies könnte insbesondere ausländischen Studieninteressierten oder beruflich Qualifizierten, die noch nicht über alle erforderlichen Voraussetzungen verfügen, zugutekommen.

**Transfer und Ausgründung:**
Hochschulen, Lehrende und Studierende fungieren als Innovationsträger in der Gesellschaft. In den Laboren und Seminaren entstehen durch die Kombination von Forschung und Lehre ständig innovative Ideen, die in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden können. Studierende sollen dazu angeregt werden, die Möglichkeit der Selbständigkeit als berufliche Perspektive zu ergreifen.

Lehrende sollen künftig Freisemester nutzen können, um Ausgründungen zu unterstützen, was zur Stärkung der Start-up- und Spin-off-Szene an den Hochschulen beiträgt.

**Spitzenberufungen & gemeinsame Berufungen:**
Eine neue Regelung ermöglicht es den Hochschulen, in besonderen Fällen Personen kurzfristig zu berufen, wobei die Exzellenz gutachterlich nachgewiesen sein muss. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulen im Wettbewerb um die besten Talente in den Exzellenzbereichen zu erhöhen.

Das „Thüringer Modell“ für gemeinsame Berufungen wird nun auch in Baden-Württemberg eingeführt: Die betreffende Person kann an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angestellt werden und gleichzeitig an einer Hochschule Aufgaben eines Professors oder einer Professorin übernehmen. Mit der Einführung dieses Modells erhofft sich das Ministerium, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen weiter zu fördern.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Baden-Württemberg/ Veröffentlicht am 18.09.2024