Die Schulzeit ist nun beendet, und die Entscheidung zwischen einer Lehre oder einem Studium ist gefallen. Mit dem Start des Ausbildungsjahres oder des Wintersemesters beginnen viele junge Menschen, eigenständig zu leben und ziehen aus. In diesem Zusammenhang stellt sich oft die Frage, ob eine eigene Versicherung notwendig wird.
Laut Informationen der HUK-COBURG sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung kostenlos bei ihren Eltern mitversichert. Diese Mitversicherung bleibt auch bei einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie bei einem Bundesfreiwilligendienst bestehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder unmittelbar nach der Ausbildung absolviert werden. Auch der Freiwillige Wehrdienst sowie ein bis zu zwei Jahre andauerndes Travel- & Work-Programm oder eine Au-pair-Tätigkeit sind in der Haftpflichtversicherung inkludiert. Allerdings dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen erzielen; staatliche Förderungen wie Bafög, ein Lehrlingsgehalt oder Verdienst aus typischen Studentenjobs sind in diesem Zusammenhang unerheblich.
Die typische Wohnung eines Studenten ist ebenfalls durch die Hausratversicherung der Eltern abgedeckt. Selbst wenn jemand nach der Ausbildung auf eigenen Beinen steht und eine eigene Wohnung einrichtet, bleibt die kostenlose Mitversicherung für ein weiteres Jahr bestehen. Treten in dieser Zeit jedoch Schäden auf, ist die Entschädigung auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
**Versicherung im Ausland**
Ein Auslandssemester ist heutzutage weit verbreitet, was auch die Versicherungsunternehmen bemerkt haben. Daher bieten sie weltweiten Schutz in der Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung an. Sollte der Aufenthalt im Ausland allerdings länger als ein halbes Jahr dauern, empfiehlt es sich, vorab Rücksprache mit der eigenen Versicherung zu halten.
Ein bedeutendes Thema während eines Auslandssemesters ist die Krankenversicherung. Gesetzlich versicherte Studierende bleiben bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert und haben im Gastland Anspruch auf die dort geltenden gesetzlichen Leistungen. Oftmals weicht der Leistungskatalog jedoch erheblich vom deutschen Standard ab, was zu Zuzahlungen führen kann. Zudem gilt der Versicherungsschutz nur in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Wer also in den USA oder Australien studieren möchte, muss eine eigene Versicherung abschließen.
Zahlreiche private Krankenversicherungen bieten für temporäre Auslandsaufenthalte, wie etwa einem Auslandssemester, eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung an. Mit dieser Versicherung kann man im Ausland als Privatpatient zu Arzt oder Krankenhaus gehen. Eigenanteile werden erstattet, und sollte ein Krankenrücktransport erforderlich sein, ist dieser ebenfalls abgedeckt – eine Leistung, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht angeboten wird, jedoch schnell hohe Kosten verursachen kann.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von HUK-COBURG/ Veröffentlicht am 29.08.2024
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