Die Schulzeit ist abgeschlossen und die Entscheidung für eine Lehre oder ein Studium getroffen. Mit dem Beginn des Ausbildungsjahres oder des Wintersemesters beginnen viele junge Erwachsene, auf eigenen Beinen zu stehen und ihre Eltern zu verlassen. Dabei stellt sich oft die Frage, ob eine eigene Versicherung notwendig wird.
Laut der HUK-COBURG sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung weiterhin kostenlos über die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung ihrer Eltern mitversichert. Dies gilt auch, wenn sie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst leisten. Es spielt keine Rolle, ob diese Tätigkeiten unmittelbar nach dem Schulabschluss oder während beziehungsweise nach der Ausbildung ausgeübt werden. Zudem sind in der Haftpflichtversicherung auch der freiwillige Wehrdienst sowie ein bis zu zwei Jahre andauerndes Travel-&-Work-Programm oder eine Au-pair-Tätigkeit eingeschlossen. Voraussetzung für diese Mitversicherung ist jedoch, dass die versicherte Person kein eigenes Einkommen erzielt, unabhängig davon, ob es sich um Bafög, ein Lehrlingsgehalt oder einen Studentenjob handelt.
Auch die Hausratversicherung der Eltern schützt die typische Studentenwohnung. Sollte jemand nach der Ausbildung eine eigene Wohnung beziehen, bleibt die kostenlose Mitversicherung noch für ein weiteres Jahr bestehen. Wenn während dieser Zeit ein Schaden entsteht, wird die Entschädigung allerdings nur in einem festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme ausgezahlt.
Im Hinblick auf ein Auslandssemester bieten Versicherungen weltweiten Schutz sowohl in der Hausrat- als auch in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Wenn der Auslandsaufenthalt jedoch länger als sechs Monate dauert, wird empfohlen, sich vorher mit der Versicherung in Verbindung zu setzen.
Ein weiteres Thema, das besonders für Auslandssemester relevant ist, ist die Krankenversicherung. Studierende, die gesetzlich versichert sind, bleiben bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern versichert und haben auch im Gastland Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Diese Leistungen weichen jedoch oft stark von den deutschen Standards ab, und zusätzliche Kosten sind meist erforderlich. Zudem gilt der Schutz nur in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Wer beispielsweise in den USA oder Australien studiert, muss eine eigene Versicherung abschließen.
Private Krankenversicherungen bieten für temporäre Auslandsaufenthalte wie ein Auslandssemester spezielle Auslandsreisekrankenversicherungen an. Diese Policen decken die Kosten als Privatpatient im Ausland, erstatten Eigenanteile und übernehmen im Falle eines notwendigen Krankenrücktransports die anfallenden Kosten – eine Leistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen wird, aber schnell mehrere Tausend Euro kosten kann.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von HUK-COBURG/ Veröffentlicht am 29.08.2024
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