Das Interesse an einem Studium in Nordrhein-Westfalen bleibt nach wie vor hoch, wenn auch die Zahl der eingeschriebenen Studierenden laut einer Erhebung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist (minus 1,1 Prozent), und nun bei 702.000 liegt. Insgesamt bleibt die Zahl der Studierenden jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Gegensatz dazu ging die Zahl der Erstsemester im Wintersemester 2024/25 um 3,2 Prozent zurück, auf etwa 88.000.
Aufgrund der demographischen Entwicklung und des absehbaren Rückgangs des Abiturjahrgangs 2026 wird erwartet, dass die Studierendenzahlen langfristig weiter sinken werden.
Die Hochschulen stehen vor der Herausforderung, sich an diese veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Der neue Entwurf des Hochschulstärkungsgesetzes soll bereits jetzt die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Studierende auf ihrem Weg zum Studienabschluss noch besser zu unterstützen und auch Berufstätigen Weiterbildungsangebote zu bieten.
Laut der Wissenschaftsministerin Ina Brandes wird die Frage der Betreuungsrelation zwischen Studierenden und Dozenten aufgrund der rückläufigen Studierendenzahlen in den kommenden Jahren wahrscheinlich weniger relevant. Sie betonte, dass die Hochschulen bereits jetzt eine hervorragende Arbeit leisten, um dringend benötigte Fachkräfte auszubilden, und zeigte sich zuversichtlich, dass das neue Gesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen so verbessern wird, dass die Betreuung der Studierenden und ihre erfolgreichen Abschlüsse weiter gefördert werden.
Prof. Dr. Johannes Wessels, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen und Rektor der Universität Münster, erklärte, dass die Einführung einer Studienorientierungsphase den Einstieg in das Studium erleichtern und den Grundstein für den Erfolg legen kann. Er hob zudem hervor, dass Universitäten zunehmend auch Orte des lebenslangen Lernens sind und die Anerkennung von Microcredentials dies weiter unterstützen könne. Das Hochschulstärkungsgesetz solle die Universitäten dabei unterstützen, als Anbieter hochwertiger wissenschaftlicher Bildung auch für die Fortbildung von Lehrkräften eine noch wichtigere Rolle zu übernehmen.
Zu den großen Herausforderungen der Hochschulen gehört es, Studierende bei der Wahl des richtigen Studiengangs zu unterstützen, Wissenslücken zu schließen und eine hohe Abbrecherquote zu vermeiden. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels sei es entscheidend, Studierende zu erfolgreichen Abschlüssen zu führen.
Das „Orientierungssemester“ soll den Erstsemestern ermöglichen, sich auf das Studium vorzubereiten, in verschiedene Fächer und Studienschwerpunkte hinein zu schnuppern, Vorlesungen zu besuchen und Prüfungen abzulegen. Diese Maßnahme soll den Studierenden helfen, das für sie passende Studienfach zu finden und somit ihre Chancen auf ein erfolgreiches Studium zu verbessern.
Das Hochschulstärkungsgesetz wird auch den Weg für die Entwicklung von Weiterbildungsangeboten an Hochschulen ebnen. Hochschulen sollen nicht nur Ausbildungen für Vollzeitstudierende anbieten, sondern auch für Berufstätige, die sich neben ihrer Arbeit weiterbilden wollen. Dies betrifft auch die Einführung von klar geregelten Bachelor-Abschlüssen mit weiterbildendem Charakter.
Der Entwurf des Gesetzes umfasst außerdem die Möglichkeit für Auszubildende, ihre Fachkenntnisse mit Microcredentials zu erweitern, ohne einen traditionellen akademischen Abschluss anzustreben. Diese Maßnahme soll den Übergang zwischen Hochschulbildung und beruflicher Ausbildung erleichtern und so die berufliche Entwicklung der Fachkräfte weiter fördern.
Der Entwurf berücksichtigt auch die speziellen Anforderungen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWen). Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der HAWen, betonte, dass das neue Gesetz die erfolgreiche Entwicklung dieser Hochschulen unterstützen und durch die Einführung von Nachwuchsprofessuren sowie einem Gründungsfreisemester den Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft stärken werde.
Das geplante Gründungsfreisemester soll Professoren ermöglichen, sich während ihrer Freistellung auf die Gründung von Start-ups zu konzentrieren. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme den Gründungsprozess an den Hochschulen erleichtern wird.
Darüber hinaus enthält der Entwurf des Hochschulstärkungsgesetzes Regelungen zum Schutz vor Machtmissbrauch und zur Förderung eines fairen Umgangs unter Hochschulmitgliedern. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Exzellenz und individuelle Förderung zu Missbrauch führen könnten. Laut Prof. Dr. Thomas Grosse, Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Kunst- und Musikhochschulen, soll das Gesetz dazu beitragen, den Umgang innerhalb der Hochschulen zu verbessern und ein sicheres Umfeld für alle zu schaffen, was wiederum die Attraktivität des Hochschulstandortes stärkt.
Das Gesetz sieht auch Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Machtmissbrauch vor. So sollen mutmaßliche Täter sofort vom Campus ausgeschlossen werden können, um die betroffene Person zu schützen und eine schnelle Aufklärung der Vorwürfe zu ermöglichen. Auch die Einführung von Anlaufstellen und rechtlichen Beistand für die Betroffenen sind Teil des Gesetzesentwurfs.
Der Entwurf des Hochschulstärkungsgesetzes wird derzeit in einer Anhörung durch die Verbände geprüft. Die endgültige Entscheidung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 getroffen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/ Veröffentlicht am 11.11. 2024
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