Das Bildungsministerium von Sachsen-Anhalt plant, die maximale Dauer von Schulverweisen auf bis zu 20 Unterrichtstage zu verlängern. Derzeit ist der Schulverweis auf eine Höchstdauer von fünf Tagen begrenzt. Das Ministerium bestätigte, dass eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes in Arbeit sei, die auf ein Anliegen aus der Schulpraxis zurückgehe. Es wird betont, dass diese Anpassung nötig sei, um Schulen und Behörden ausreichend Zeit zu geben, in schwerwiegenden Fällen angemessene pädagogische Maßnahmen zu prüfen und durchzuführen.
Laut dem Schulgesetz können Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts und der Schutz der Beteiligten gewährleistet werden können. Dies trifft vor allem auf Situationen zu, in denen Schüler durch fortwährendes Stören den Unterricht erheblich beeinträchtigen oder wenn Jugendliche durch Bedrohungen, körperliche Gewalt oder Mobbing das Wohl ihrer Mitschüler gefährden.
In den letzten Jahren mussten sachsen-anhaltische Schulen immer häufiger von der Möglichkeit des fünf-tägigen Schulverweises Gebrauch machen. Während im Schuljahr 2021/22 noch 359 solcher Verweise ausgesprochen wurden, stieg diese Zahl im Jahr 2023/24 auf 525. Besonders häufig setzten Sekundarschulen diese Maßnahme ein: Allein 199 Schulverweise entstammen dieser Schulform. Auch Förderschulen verzeichneten mit 151 Fällen eine vergleichbar hohe Zahl.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Mitteldeutsche Zeitung/ Veröffentlicht am 06.01.2025
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